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Verordnung

Wie komme ich zur Therapie?

Logopädie ist Teil der medizinischen Grundversorgung. Deshalb behandeln Logopäden Patienten aller gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen.

Eine Verordnung erhalten Sie bei Ihrem Allgemeinarzt, Kinderarzt, HNO-Arzt, Neurologen, Kieferorthopäden oder Phoniater.

Nach den Heilmittelrichtlinien beträgt der Eigenanteil bei Erwachsenen 10% der Behandlungskosten. Patienten mit einer Zuzahlungsbefreiung ihrer Krankenkasse, sowie gesetzlich versicherte Patienten unter 18 Jahren sind von Zuzahlungen befreit.












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